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   OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09   

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https://dejure.org/2009,5774
OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09 (https://dejure.org/2009,5774)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.02.2009 - 15 MF 5/09 (https://dejure.org/2009,5774)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Februar 2009 - 15 MF 5/09 (https://dejure.org/2009,5774)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf enteignungsrechtlicher Grundlage, Bemühung um freihändigen Erwerb, Angemessenheit des Angebots

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 85 Abs. 1 S. 1 FlurbG; §§ 87 ff. FlurbG; § 138 Abs. 1 S. 2 FlurbG; § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO
    Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf anderer enteignungsrechtlicher Grundlage; Voraussetzung von ernsthaften Bemühungen des Vorhabenträgers für die Inanspruchnahme von Land durch ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren zum freihändigen Erwerb ...

  • Judicialis

    BauGB § 85 Abs. 1 S. 1; ; BauGB § 87; ; FlurbG § 87 Abs. 2 S. 2; ; FlurbG § 87 Abs. 3 S. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines Einleitungsbeschlusses (Flurbereinigung): Angemessenheit Erwerbsangebot; Durchschneidung; Durchschneidungsschaden; Einleitung Flurbereinigung; Erwerbsbemühungen; Fortsetzung Flurbereinigungsverfahren; Umstellung; Flurbereinigungsverfahren; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Änderung eines Einleitungsbeschlusses (Flurbereinigung)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ArgeLandentwicklung (Leitsatz)

    Angemessenheit des Kaufangebots; Bebauungsplan; Bemühen um freihändigen Landerwerb; Durchschneidung; Durchschneidungsschaden; Enteignung; Enteignungsbehörde; Flurbereinigungsverfahren; Fortsetzung; Umstellung; Umstellung in ein Unternehmensverfahren; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Fortführung eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens auf anderer enteignungsrechtlicher Grundlage; Voraussetzung von ernsthaften Bemühungen des Vorhabenträgers für die Inanspruchnahme von Land durch ein Unternehmensflurbereinigungsverfahren zum freihändigen Erwerb ...

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 461 (Ls.)
  • DVBl 2009, 602
  • BauR 2009, 1181
  • BauR 2009, 1526
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 06.06.2008 - 13 AS 08.688

    Bei der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung zur Umsetzung eines

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
    Da der dem Unternehmen zugrunde liegende Bebauungsplan keine enteignungsrechtlichen Vorwirkungen entfaltet, bedarf es bei der Einleitung der Enteignung neben dem Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der Zulässigkeit einer Enteignung im konkreten Einzelfall (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 13 AS 08.688 -, RdL 2008, 355).

    Damit kann grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass dem Betroffenen kein auszugleichender sonstiger Vermögensnachteil verbleiben wird (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juni 2008, a.a.O.).

    Für die Wertermittlung des betreffenden Grundstücks ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem es endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wurde; spätere Änderungen des Wertes der betroffenen Grundflächen, die infolge der bevorstehenden Enteignung eingetreten sind, bleiben ebenso unberücksichtigt (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) wie der Wert des noch zu schaffenden (künftigen) Zustands der Grundfläche (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 4 C 11.83 -, RdL 1987, 265; Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juni 2008, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.1989 - 5 C 51.87

    Unternehmensflurbereinigung - Flurbereinigungsverfahren - Landverlust -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
    Im Hinblick auf die Zulässigkeit der Enteignung im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung ist es nicht erforderlich, dass der Versuch des freihändigen Grunderwerbs schon vor der Anordnung der Flurbereinigung unternommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 -, BVerwGE 82, 205 [212]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juni 2008 - 9 C 11309/07 -, juris).

    Bereits bei einem Flächenbedarf von mehr als 5 ha liegt in der Regel einen Flächenbedarf von großem Umfang vor (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 -, BVerwGE 82, 205 [209]; Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 -, Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 7).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.06.2008 - 9 C 11309/07

    Unternehmerflurbereinigung; Versuch des freihändigen Landerwerbs; Anordnung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
    Im Hinblick auf die Zulässigkeit der Enteignung im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung ist es nicht erforderlich, dass der Versuch des freihändigen Grunderwerbs schon vor der Anordnung der Flurbereinigung unternommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 -, BVerwGE 82, 205 [212]; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juni 2008 - 9 C 11309/07 -, juris).

    Eine unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Enteignung ist nicht gerechtfertigt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 4. Juni 2008, a.a.O.; a. A. Bay. VGH, Beschluss vom 18. September 2006 - 13 AS 06.2191 -, RdL 2006, 334).

  • OVG Niedersachsen, 26.08.2008 - 15 MF 15/08

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
    Hinsichtlich der Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung erachtet es der Senat deshalb in Fällen einer Flurbereinigung nach § 87 ff. FlurbG für ausreichend, wenn die Flurbereinigungsbehörde - wie hier - maßgeblich darauf abgestellt hat, dass die Baumaßnahme des Vorhabenträgers zeitnah bevorsteht (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 4. Januar 1982 - 13 AS 81 A.1266/A.1268 -, RzF § 61 S. 9 [10]; für den Fall der vorläufigen Besitzeinweisung BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1980 - 2 BvR 1068/80 -, RzF § 65, S. 43; Bay. VGH, Beschluss vom 28. Februar 2007 - 13 AS 07.168 -, juris; Senatsbeschluss vom 26. August 2008 - 15 MF 15/08 -, RdL 2008, 293 = NL-BzAR 2008, 471).

    Ein überwiegendes öffentliches Interesse ist hingegen in der Regel dann gegeben, wenn bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erkennen ist, dass der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet; denn an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich zu Unrecht angefochtenen Verwaltungsaktes besteht regelmäßig ein besonderes öffentliches Interesse (st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. Dezember 2008 - 15 MF 19/08 -, NL-BzAR 2009, 85 und vom 26. August 2008, a.a.O., mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).

  • BVerwG, 05.05.1983 - 5 C 2.81

    Inanspruchnahme ländlicher Grundstücke "in großem Umfang" bei einer

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
    Bereits bei einem Flächenbedarf von mehr als 5 ha liegt in der Regel einen Flächenbedarf von großem Umfang vor (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 -, BVerwGE 82, 205 [209]; Urteil vom 5. Mai 1983 - BVerwG 5 C 2.81 -, Buchholz 424.01 § 87 FlurbG Nr. 7).
  • BVerwG, 17.09.2001 - 4 VR 19.01

    Sofort vollziehbarer Verwaltungsakt; Antrag auf Gewährung vorläufigen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
    Es unterliegt auch keinen rechtlichen Bedenken, dass die Behörde ihre Entscheidung, die sofortige Vollziehbarkeit eines Verwaltungsaktes auszusetzen, mit Bedingungen, Auflagen und Befristungen verbindet (vgl. Schoch, a.a.O., Rdnr. 215; Funke-Kaiser, a.a.O., Rdnr. 61; für den Fall der Befristung: BVerwG, Beschluss vom 17. September 2001 - BVerwG 4 VR 19.01, 4 A 40.01 -, Buchholz 310 § 80 VwGO Nr. 66).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2008 - 1 KN 149/05

    Bestehen eines relativ breiten Raumes durch das Straßenrecht für die Ersetzung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
    Der gegen den Bebauungsplan Nr. 67 "Kommunale Entlastungsstraße C." - Teilpläne I und II - der Stadt D. vom 20. September 2004 gerichtete Normenkontrollantrag des Antragstellers ist ohne Erfolg geblieben (Urteil des 1. Senats des erkennenden Gerichts vom 22. Mai 2008 - 1 KN 149/05 -, NuR 2008, 805); der Antragsteller hat gegen die Entscheidung im Normenkontrollverfahren, die Revision nicht zuzulassen, Beschwerde eingelegt, über die eine Entscheidung noch aussteht.
  • BVerwG, 06.03.1987 - 4 C 11.83

    BBauG als alleinige Rechtsgrundlage für eine Enteignung zu ausschließlich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
    Für die Wertermittlung des betreffenden Grundstücks ist der Zeitpunkt entscheidend, zu dem es endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wurde; spätere Änderungen des Wertes der betroffenen Grundflächen, die infolge der bevorstehenden Enteignung eingetreten sind, bleiben ebenso unberücksichtigt (§ 95 Abs. 2 Nr. 2 BauGB) wie der Wert des noch zu schaffenden (künftigen) Zustands der Grundfläche (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. März 1987 - BVerwG 4 C 11.83 -, RdL 1987, 265; Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juni 2008, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.05.2004 - 15 B 748/04

    Rechtmäßigkeit einer Änderung oder Aufhebung der Aussetzungsentscheidung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
    Die Aussetzung der sofortigen Vollziehung führt nicht zur Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 15 B 748/04 -, NVwZ-RR 2004, 725; Schoch, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 80 Rdnr. 213; Funke-Kaiser, in: Bader/Funke-Kaiser/Kuntze/von Albedyll, VwGO, 4. Aufl., 2007, § 80 Rdnr. 60; Külpmann, in: Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl., 2008, Rdnr. 841).
  • OVG Niedersachsen, 11.12.2008 - 15 MF 19/08

    Anforderungen an die Änderung einer vorläufigen Besitzeinweisung in einem

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.02.2009 - 15 MF 5/09
    Ein überwiegendes öffentliches Interesse ist hingegen in der Regel dann gegeben, wenn bereits im Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erkennen ist, dass der Rechtsbehelf des Antragstellers offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg bietet; denn an der sofortigen Vollziehung eines offensichtlich zu Unrecht angefochtenen Verwaltungsaktes besteht regelmäßig ein besonderes öffentliches Interesse (st. Rspr. d. Senats, vgl. Beschlüsse des Senats vom 11. Dezember 2008 - 15 MF 19/08 -, NL-BzAR 2009, 85 und vom 26. August 2008, a.a.O., mit weiteren Nachweisen der Rechtsprechung).
  • BVerwG, 19.06.1970 - IV B 196.69

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung

  • VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 A S 06.2191
  • BVerwG, 28.07.1982 - 5 B 34.81

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anforderungen an die

  • VGH Bayern, 28.02.2007 - 13 AS 07.168
  • BVerfG, 07.10.1980 - 2 BvR 1068/80
  • VGH Bayern, 18.09.2006 - 13 AS 06.2191
  • OVG Niedersachsen, 26.02.2009 - 15 MF 6/09

    Verfallen öffentlicher Zuschüsse als beachtlicher Dringlichkeitsgrund i.S.d. § 36

    Hinsichtlich des Vorbringens der Beteiligten in diesen Verfahren wird auf den Inhalt der Gerichtsakten (15 KF 13/08, 15 MF 24/08 und 15 MF 5/09) und der jeweils beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen in entsprechender Anwendung des § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf seine Ausführungen in seinem Beschluss vom 25. Februar 2009 - 15 MF 5/09 -, Beschlussabdruck S. 9, mit dem er den Antrag des Antragstellers auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der gegen den genannten Änderungsbeschluss gerichteten Klage abgelehnt hat.

    Auch insoweit verweist der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen in entsprechender Anwendung des § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf seine Ausführungen in seinem Beschluss vom 25. Februar 2009 - 15 MF 5/09 - (Beschlussabdruck S. 11 bis 13).

  • OVG Niedersachsen, 25.02.2015 - 15 KF 3/14

    Bebauungsplan; Entlastungsstraße; Folgenbeseitigungsanspruch; Klageänderung;

    Mit Beschluss vom 25. Februar 2009 hat der Senat den Antrag des Klägers abgelehnt, die aufschiebende Wirkung seiner Klage gegen den für sofort vollziehbar erklärten Änderungsbeschluss vom 5. September 2006 wiederherzustellen (15 MF 5/09 - AUR 2009, 251 ff.); wegen der Einzelheiten wird auf diesen Beschluss verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den übrigen Inhalt der Gerichtsakte, der Beiakten sowie der beigezogenen Gerichtsakten aus den Verfahren 15 KF 4/14, 15 MF 23/08, 15 MF 5/09 und 15 MF 6/09 verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    a) Wie der Senat bereits in dem o.a. vorangegangenen Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ausgeführt hat (Beschl. v. 25.2.2009 - 15 MF 5/09 -), regelt der streitige Beschluss nach §§ 4, 87 FlurbG inhaltlich, dass das ursprünglich mit Beschluss vom 20. Dezember 2002 eingeleitete Unternehmensflurbereinigungsverfahren fortgeführt wird, allerdings auf einer anderen enteignungsrechtlichen Grundlage, nämlich auf einer bau- statt zuvor auf einer straßenrechtlichen Rechtsgrundlage.

  • OVG Niedersachsen, 17.04.2018 - 15 KF 12/16

    Abgrenzung; allgemeine Landeskultur; Anhörung; Anordnung; Begründung;

    Lediglich der Vollzug der Enteignung erfolgt statt nach den sonst geltenden Vorschriften über das Enteignungsverfahren im Rahmen eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens nach §§ 87 ff. FlurbG (vgl. das Senatsurteil vom 20.10.2015, a. a. O., juris Rn. 43 unter Hinweis auf den Senatsbeschluss vom 25.2.2009 - 15 MF 5/09 - AUR 2009, 251 = juris, m. w. N.).

    (ee) Die Anordnung der Unternehmensflurbereinigung nach § 87 Abs. 1 FlurbG setzt nicht den vorherigen ernsthaften Versuch des freihändigen Erwerbs benötigter Grundstücke voraus (vgl. etwa den Senatsbeschluss vom 25.2.2009 - 15 MF 5/09 -).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.06.2012 - 70 A 5.09

    Unternehmensflurbereinigung; Bau einer Ortsumgehungsstraße; Anordnungsbeschluss

    Derartige Erwerbsbemühungen müssen keineswegs schon vor der Anordnung der Unternehmensflurbereinigung erfolgen, es genügt vielmehr, dass dies bis zur Bekanntgabe des Flurbereinigungsplans oder bis zum Ergehen einer vorläufigen Besitzeinweisung erfolgt (BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - 5 C 51.87 -, RdL 1989, 264; OVG Brandenburg, a.a.O., S. 3; OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 15 MF 5/09 -, juris Rz. 26; Schwantag/Wingerter, a.a.O., § 87 Rz. 5 m.w.N.).

    Etwas anderes ergibt sich - etwa im Wege eines Erst-recht-Schlusses - auch nicht aus der Regelung in § 87 Abs. 3 Satz 1 FlurbG, wonach im Falle der Einstellung des Planfeststellungsverfahrens auch das Flurbereinigungsverfahren eingestellt werden soll und nur die Fortsetzung eines begonnenen Verfahrens auf anderer flurbereinigungsrechtlicher Grundlage möglich ist (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschluss vom 25, Februar 2009 - 15 MF 5/09 -, juris Rz. 20).

  • VGH Hessen, 09.11.2017 - 23 C 1257/17

    Flurbereinigung - Eilrechtsschutz gegen Flurbereinigungsbeschluss

    Der Senat schließt sich der Auffassung des OVG Niedersachsen an, wonach die für die Anordnung der sofortigen Vollziehung erforderliche Dringlichkeit im Falle einer Flurbereinigung nach §§ 87 ff FlurbG dann gegeben ist, wenn die Baumaßnahme durch den Vorhabenträger zeitnah bevorsteht (Beschluss vom 25. Februar 2009 - 15 MF 05/09 -, AUR 2009, 251 [OVG Niedersachsen 25.02.2009 - 15 MF 5/09] , m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 7 S 3362/11

    Gleichzeitige Regelflurbereinigung und Unternehmensflurbereinigung

    Im Rahmen einer Unternehmensflurbereinigung ist es nicht erforderlich, dass der Versuch des freihändigen Grunderwerbs (vgl. § 87 Abs. 2 FlurbG) schon vor der Anordnung der Flurbereinigung unternommen wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 06.07.1989 - 5 C 51.87 -, RzF - 43 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG; OVG Lüneburg, Beschl. v. 25.02.2009 - 15 MF 05/09 -, RzF - 5 - zu § 87 Abs. 2 FlurbG).
  • OVG Niedersachsen, 20.10.2015 - 15 KF 24/13

    Einleitungsbeschluss; Enteignung; Ermessen; Planfeststellung;

    Lediglich der Vollzug der Enteignung erfolgt statt nach den sonst geltenden Vorschriften über das Enteignungsverfahren im Rahmen eines Unternehmensflurbereinigungsverfahrens nach §§ 87 ff. FlurbG (vgl. Beschluss des Senats vom 25.02.2009 - 15 MF 5/09 -, AUR 2009, 251 = juris, m. w. N.).
  • VGH Hessen, 08.03.2012 - 23 C 1580/11
    Da der dem hier in Rede stehenden Straßenbauvorhaben zugrunde liegende Bebauungsplan keine enteignungsrechtlichen Vorwirkungen entfaltet, bedarf es bei der Einleitung der Enteignung neben dem Vorliegen der allgemeinen gesetzlichen Enteignungsermächtigung der Prüfung der Zulässigkeit einer Enteignung im konkreten Einzelfall (vgl. etwa OVG Lüneburg, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 15 MF 5/09 -juris-Dokument; Bay. VGH, Beschluss vom 6. Juni 2008 - 13 AS 08.688 -, RdL 2008, 355).
  • OVG Niedersachsen, 22.07.2009 - 15 MF 17/09

    Privatnützigkeit; Regelflurbereinigung; Umgehungsstraße;

    Die Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung erfordert nicht, dass sich der Vorhabenträger bereits vor der Anordnung ernsthaft um den freihändigen Erwerb der für die Umsetzung des Unternehmens erforderlichen Flächen vergeblich bemüht hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1989 - BVerwG 5 C 51.87 -, BVerwGE 82, 205; Senatsbeschluss vom 25. Februar 2009 - 15 MF 5/09 -, juris).
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